Unfallkamera


Die EAS-Unfallkamera hilft, die Ursachen für das Unfallereignis zu dokumentieren und ohne langwierige Ermittlungen zur Sach-und Rechtslage eine fast umgehende Entschädigungszahlung vom Versicherer zu erhalten. 

Für den Taxiunternehmer ist freilich nicht nur das Aufzeichnen des Verkehrsgeschehens von Interesse, sondern auch die persönliche Sicherheit. Neben dem Raubüberfall sind Nötigung, Unterschlagung, und Bedrohung durchaus häufig auftretende Vorfälle. Hierzu dient ein manuell bedienbarer Schalter, der ein Sichern des Arbeitsspeicherinhaltes auslöst.

Da ohne diese Notfallauslösung die Bilddaten nach 30 Sekunden immer wieder gelöscht werden, handelt es sich um keine Innenraumüberwachung, die datenschutzrechtlich bedenklich wäre.


Vorteile & Nutzen

Wie kann ein schuldlos Unfallbeteiligter seine Unschuld auch dann beweisen, wenn es

  • keine Zeugen gibt, oder
  • Aussage gegen Aussage steht, oder
  • vorhandene Zeugen den Unfallablauf nicht objektiv wiedergeben?

 

 

EAS-Unfallkamera in privaten Kraftfahrzeugen

Für den Fahrer stehen Sicherheitsgefühl und Schutz vor strafrechtlichen Konsequenzen im Vordergrund.

Zivilrechtlich haften Fahrer und Halter aufgrund der Betriebsgefahr des Kraftfahrzeuges. Während die Haftung gegenüber Dritten durch die Haftpflichtversicherung gedeckt ist, trägt der Halter den Schaden am eigenen Fahrzeug, falls keine Vollkaskodeckung besteht. Durch die Hochstufung in der Schadensfreiheitsklasse wird er zukünftig mit höheren Kosten sowohl in der Haftpflicht- als auch in der Vollkaskoversicherung belastet.

Strafrechtlich droht dem Fahrer bei Personenschäden der Vorwurf der fahrlässigen Körperverletzung oder Tötung mit erheblichen Konsequenzen. Insbesondere beim Unfall mit schwächeren Verkehrsteilnehmern wie Radfahrern, Fußgängern oder im gravierendsten Fall mit Kindern, drohen Geld- oder Freiheitsstrafen, wenn die Anklage der Staatsanwaltschaft nicht entkräftet werden kann.

Die Ermittlung des Tatherganges bei einem Verkehrsunfall kann mitunter mehrere Monate dauern. Dies ist insbesondere der Fall, wenn die Sach- und Rechtslage sich anhand der widersprüchlichen Aussagen der Beteiligten nicht oder nur unzureichend klären läßt. Recht haben und Recht bekommen ist bekanntlich nicht dasselbe. Durch unwahre oder verfälschte Aussagen sowohl von Zeugen, als auch Beteiligten wird oftmals ein nicht zutreffendes Bild der Ereignisse gezeichnet.

EAS-Unfallkamera hilft, objektiv die mit dem Ereignis einhergehenden Begleitumstände zu rekonstruieren und einwandfrei die Schuldfrage zu klären, bzw. den Unschuldsbeweis anzutreten.

Ein wirtschaftlicher Nutzen ergibt sich aus der Möglichkeit, Verursacher von Bagatell- und Parkschäden zu ermitteln. Damit können die Kosten, die sonst vom Fahrzeugeigentümer selbst getragen werden müssten, dem wahren Verursacher in Rechnung gestellt werden.

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EAS-Unfallkamera bietet Ihnen

  • Problemlosen Unschuldsbeweis bei Verkehrsunfällen
  • Sichere Identifikation der Verursacher von Bagatell- und Parkschäden
  • Versicherungsprämiennachlässe bei nachgewiesener Festinstallation der EAS-Unfallkamera

 

Promobil Autoservice GmbH  |  030 - 695 93 80